Rindvieh und Herdenschutz
Fachgrundlagen für Tierhaltende
In der Schweiz führen rund 20 000 km Wanderwege über Wiesen und Weiden. Um Vorfälle mit Herdentieren zu vermeiden, publizieren die Schweizer Wanderwege gemeinsam mit Organisationen aus der Landwirtschaft und Unfallprävention Merkblätter und Checklisten für Tierhalter:innen sowie Verhaltenstipps für Wandernde.
Wanderwege sollen möglichst gefahrlos begangen werden können (Art.6 Fuss- und Wanderweggesetz FWG). Wo Wander- und Weidegebiet zusammentreffen, gilt deshalb für Halter:innen von Rindvieh eine Sorgfaltspflicht. Risiken vorsorglich auszuschliessen ist ein wichtiger Teil der Unfallverhütung. Als Grundlage für diese Risikoanalyse stellen die Schweizer Wanderwege in Zusammenarbeit mit Organisationen aus der Landwirtschaft und Unfallprävention die Checkliste Link «Rindvieh und Wanderwege» zur Verfügung.
Herdenschutzhunde
In der Schweiz sind rund 200 offiziell anerkannte Herdenschutzhunde registriert. Sie bewachen Schaf- oder Ziegenherden, vereinzelt auch Rinderherden. Stehen sie in Wandergebieten im Einsatz, gilt es für die Halter:innen der Herdenschutzhunde Risiken vorsorglich auszuschliessen. Als Hilfestellung für die Risikoanalyse steht die Checkliste Link «Herdenschutzhunde im Weidegebiet» zur Verfügung.
Ein Vorsichtiges und korrektes Verhalten gegenüber den Tieren trägt zur Vermeidung von Zwischenfällen bei.
Lesen Sie mehr über den Umgang mit Mutterkühen und Herdenschutzhunden.
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